Dienstleistungen fürs Wohnen im besten Alter

Was sind Alterswohnungen?

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In Alterswohnungen wohnen ältere Menschen, das liegt nahe. Alterswohnen kann privat stattfinden oder in einer Institution, wie einem Altersheim. Liegt allerdings die zu bewohnende Liegenschaft in der Zone für öffentliche Bauten, gelten fürs Alterswohnen im Kanton Zürich besondere Regeln. Was müssen Anbieter von Alterswohnungen hier berücksichtigen?

 

Definition von Alterswohnen in einer Zone für öffentliche Bauten im Kanton Zürich

Mail-Anhang

Fassung gemäss Planung- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich vom 1. September 1991 (OS 51, 817). In Kraft seit 1. Februar 1992 (OS 52, 48).

In der damaligen Diskussion der zuständigen Kommission wird für ‚Alterswohnen‘ der Bau eines Altersheims genannt. Die in den 90er Jahren vorherrschende Dichotomie von privatem (=zu Hause, selbständig, autonom) und institutionellem Wohnen (=im Heim, organisiert, mit Betreuung und Pflege) hat sich seither deutlich aufgelöst.

 

Alterswohnen bedeutet nicht mehr nur Wohnen im Altersheim

Alterswohnen wird heute sehr viel weiter aufgefasst. Es kann heissen:

a. Privates, selbständiges Wohnen (Mietvertrag, Eigenheim) mit Bezugsmöglichkeiten von massgeschneiderten Dienstleistungen (Betreuung, Pflege, Gastro etc.)
b. 
Privates, tlw. organisiertes (z.B. in Wohnbaugenossenschaften, mit gewissen Verpflichtungen von Bewohnern in einer Hausgemeinschaft oder in auf Senioren ausgerichtete Angebote wie Wohnen mit Services) sowie
c. I
nstitutionelles Wohnen (Pensionsvertrag, Taxordnung als integrierter Vertragsbestandteil, zusätzliche Dienstleistungsverträge, Hausordnung, Reglemente etc.) umfassen.

In der Praxis sind oft Mischformen anzutreffen. Voraussetzung für den Betreiber von ‚institutionellem Wohnen‘ ist eine Betriebsbewilligung mit Aufnahme der Institution auf die kantonale Pflegeheimliste.

 

Das Gesetz an die neuen Lebensumstände anpassen

Konkret stellt sich die Frage der Abgrenzung nach heutigem Verständnis von Wohnen im Alter: Wieviel ‘privates’ bzw. selbständiges Wohnen ist überhaupt möglich, ohne dass der Zweck des oben aufgeführten §60 des PBG über Gebühr strapaziert und allenfalls gar verletzt wird (Stichworte: öffentliche Aufgabe, Leistungsauftrag der Gemeinde, öffentliche Aufgabenerfüllung).

Auch heute ist ein ‘institutioneller’ Charakter in einer Zone für öffentliche Bauten erforderlich sei, also z.B. ein Altersheim oder Pflegeheim (APH). Heute bieten dagegen APH’s auch Wohnungen zum ‘selbständigen’, also privates Wohnen an. Bei Bedarf können Dienstleistungen (Pflege, Hotellerie, Gastro etc.) dazubestellt werden. Die Abgrenzung erscheint prima vista nicht einfach. Im heutigen Kontext erscheint die enge Auslegung von Alterswohnen nicht mehr zeitgemäss.

 

Wohnen zu Hause ist im Interesse der Öffentlichkeit

Viele ältere Menschen benötigen erst in den letzten Lebensjahren Pflege, können sonst aber in einem guten Setting eigenständig wohnen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Spitex und Bezug von Dienstleistungen (Mahlzeitendienst u.dgl.). So gesehen könnte es im Interesse der Öffentlichkeit liegen bzw. eine öffentliche Aufgabe sein, älteren Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, so lange als möglich in der vertrauten Wohnumgebung alt zu werden.

Oft liegen Zonen für öffentliche Bauten zentral, was ebenso im Interesse älterer Menschen ist und auch dem Interesse der Gemeinde dient: Wer zu Fuss in den nahen Laden oder den Bus erreichen kann, bleibt länger gesund, ist sozial besser eingebettet.

 

Wer zu Hause wohnt, entlastet das Budget der Gemeinde

Anders gesagt: Je länger eine Person zu Hause wohnen kann, desto weniger Kosten fallen für die Gemeinde an (z.B. Übernahme Restkostenfinanzierung, weniger EL-Aufwand), weil Hauptkostenträger die Privatperson und der Versicherer (Krankenkasse et.al.) sind. Angesichts knapper finanzieller Ressourcen der Gemeinden wäre dagegen kaum etwas einzuwenden.

Ist es nicht an der Zeit, die Definition von ‘Alterswohnen’ in der öffentlichen Zone kantonsweit neu zu formulieren und an die gesellschaftlichen Realitäten anzupassen?

 

 

 

1 Kommentar

  1. Silvia Imhof

    Alterswohnungen haben Vor- und Nachteile: Ein Vorteil ist sicher, dass man Zuhause sein kann und dass immer jemand um einem rum ist und dass man in den gewohnten vier Wänden bleiben kann. Als Nachteile sehe ich wieder das Finanzielle, ich nehme an, dass sich das nicht jeder leisten kann. Auf https://trovas.ch/?title=alterswohnungen sind einige günstigere Angebote gelistet. Natürlich kann man sich mit jemandem zusammentun und gemeinsam eine Alterswohnung beziehen – dies ist aber auch nicht unbedingt jedermanns Sache.

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